Illustration der energetischen Sanierung eines Betriebsgebäudes.
Eko sklad 88KOH-PO26 bietet Unternehmen einen Kredit für die energetische Sanierung älterer Betriebsgebäude mit einem anfänglichen festen Zinssatz von 0,0 % pro Jahr. Bei Erfüllung der Bedingungen ist ein Erlass von bis zu 40 % des bewilligten Kreditkapitals möglich. Für Gebäudeeigentümer kann dies eine gute Gelegenheit sein. Vor der Beauftragung sind jedoch Förderfähigkeit, erwartete Energieeinsparungen und Finanzierung zu prüfen.
Bei der Sanierung von Fassade, Dach oder Heizung zeigt sich schnell: Ein günstiger Kredit allein macht noch keine gute Investition. Entscheidend sind die geplanten Arbeiten, das Zusammenspiel der Maßnahmen und der spätere Nachweis des Ergebnisses.
Stand geprüft am 23. 10. 2026: Auf der offiziellen Website ist der Aufruf als offen gekennzeichnet. Er wurde am 30. 9. 2026 veröffentlicht. Anträge werden bis einschließlich des Tages angenommen, an dem die Schließung bekannt gegeben wird. Prüfen Sie vor der Antragstellung stets den aktuellen öffentlichen Aufruf 88KOH-PO26 von Eko sklad und seine Anlagen.
Wichtige Bedingungen von Eko sklad 88KOH-PO26
| Kreditbetrag | 100.000 bis 5.000.000 EUR, höchstens 85 % der förderfähigen Kosten. |
|---|---|
| Mindestbetrag der förderfähigen Kosten | 117.650 EUR, grundsätzlich ohne Mehrwertsteuer; einschließlich Mehrwertsteuer, wenn kein Vorsteuerabzug möglich ist. |
| Weitere Finanzierung | Mindestens 15 % der förderfähigen Kosten aus Eigenmitteln oder anderen zulässigen Quellen außerhalb dieses Kredits. Die Finanzierung der gesamten Investition muss gesichert sein. |
| Zinssatz | Fest 0,0 % pro Jahr, mit Ausnahmen bei anderen öffentlichen Förderungen und beihilferechtlichen Obergrenzen. |
| Rückzahlung | 2 bis 15 Jahre einschließlich Tilgungsmoratorium; Endfälligkeit spätestens am 30. 6. 2045. Die Laufzeit ist außerdem durch die Amortisationsdauer der Investition begrenzt. |
| Kapitalerlass | Bedingt bis zu 40 % des bewilligten Kredits unter Beachtung der Beihilfevorschriften. |
| Energetisches Ergebnis | Mindestens 20 % weniger spezifischer Gesamtprimärenergiebedarf gegenüber dem Zustand vor der Investition. |
Eko sklad prüft auch die Kreditwürdigkeit und die Eignung der Sicherheiten. Für Bewilligung, Verwaltung und vorzeitige Rückzahlung fallen keine Kreditgebühren an. Kosten für Gutachten, Notar, Sicherheiten und andere Dritte können dennoch entstehen. „0 % Zinsen“ bedeutet daher nicht, dass das gesamte Verfahren kostenfrei ist.
Für wen ist die energetische Sanierung nach diesem Aufruf bestimmt?
Antragsberechtigt sind juristische Personen und natürliche Personen, die eine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben und im slowenischen Unternehmensregister eingetragen sind. Öffentliche Anstalten, Gemeinden und unmittelbare Nutzer des Staatshaushalts sind ausgeschlossen. Weitere Einschränkungen betreffen Tätigkeiten und staatliche Beihilfen. Die Rechtsform allein belegt daher keine Förderfähigkeit.
Antragsteller müssen Eigentümer des Gebäudes sein, in dem sie ihre wirtschaftliche Tätigkeit ausüben. Das Eigentum wird im Grundbuch geprüft. Für Miteigentum und gemischte Nutzung gelten besondere Regeln und eine anteilige Anerkennung der Kosten.
Alter und baurechtliche Zulässigkeit des Gebäudes müssen ebenfalls nachgewiesen werden. Der Aufruf verlangt unter anderem eine Baugenehmigung oder andere geeignete Rechtsakte für eine Errichtung vor dem 1. 7. 2010 sowie eine vor dem 1. 1. 2023 erteilte Nutzungsgenehmigung. Ausgeschlossen sind beispielsweise zuvor unbeheizte Gebäude und Gebäude, die zum Weiterverkauf am Markt bestimmt sind.
Dies ist keine allgemeine Förderung für Wohnblocks. Gefördert wird die Sanierung eines älteren, nicht zu Wohnzwecken bestimmten Betriebsgebäudes. Bei Wohnungseigentum oder gemischter Nutzung sind die Bestimmungen gesondert zu prüfen. Die PZI-Ausführungsplanung für Eko sklad und die Sanierung von Mehrfamilienhäusern behandeln wir separat.
Welche Arbeiten kann die Sanierung eines Betriebsgebäudes umfassen?
Förderfähige Maßnahmen verbessern die Gebäudehülle und die technischen Anlagen. Dazu zählen:
- Wärmedämmung von Fassaden, erdberührten Wänden, Böden und Decken über unbeheizten Kellern oder anderen unbeheizten Räumen;
- Wärmedämmung von Flach- oder Steildächern beziehungsweise obersten Geschossdecken zu unbeheizten Dachräumen;
- Austausch von Außenfenstern und Außentüren sowie Lüftung mit Wärmerückgewinnung;
- Wärmepumpe, Holzbiomasseheizung oder Fernwärmeanschluss unter den Bedingungen des Aufrufs;
- Austausch der Beleuchtung und Optimierung der Heizungsanlage.
Photovoltaik zur Eigenversorgung, Energiespeicher und Ladeinfrastruktur können ergänzende Maßnahmen sein. Allein reichen sie nicht aus: Dieselbe Investition muss auch mindestens eine förderfähige Maßnahme der Gruppen A bis J umfassen.
Für jede Maßnahme gelten die Anforderungen aus Anlage 2 – Technische Anforderungen (PDF auf Slowenisch). „Neue Fassade“ oder „neues Dach“ als Angebotsposition genügt nicht. Geeignete Materialien, Eigenschaften, Mengen und Leistungsumfang müssen erkennbar sein. Beim Dach sind Wärmedämmung, kompletter Flachdachaufbau und Dachdeckung zu unterscheiden. Die Dachdeckung ist grundsätzlich nicht förderfähig, außer sie ist Bestandteil eines Wärmedämmpaneels.

Mindestens 20 % Einsparung: Was muss nachgewiesen werden?
Die Vorgabe betrifft den spezifischen Gesamtprimärenergiebedarf, nicht lediglich eine niedrigere Strom- oder Heizkostenrechnung. Bestand und Planung sind nach derselben Methodik und mit vergleichbaren Grundlagen zu berechnen.
Dem Antrag sind ein berechneter Energieausweis für den Bestand, die ursprünglichen Berechnungsdateien sowie ein technischer Bericht und ein Energienachweis für den geplanten Zustand beizufügen. Nach Abschluss ist auch der tatsächlich ausgeführte Zustand nachzuweisen. Kann für das Gebäude kein berechneter Energieausweis erstellt werden, sieht der Aufruf einen Energienachweis als Ersatz vor.
Der Arbeitsumfang wird deshalb anhand einer Gebäudeprüfung und Berechnung festgelegt. Eine dickere Fassadendämmung allein belegt nicht, dass die gesamte Investition die geforderte Schwelle erreicht. Auch Dach, Fenster, Wärmebrücken, Lüftung und vorhandene Anlagen sind wichtig.
Warum PZI-Ausführungsplanung und Leistungsverzeichnis vor der Beauftragung erstellen?
Bei der energetischen Sanierung müssen Förderanforderungen und tatsächlicher Gebäudezustand zusammenpassen. An der Fassade prüfen wir Untergrund, vorhandenen Aufbau, Sockel, Laibungen, Fensterbänke und Dachanschlüsse. Beim Dach sind auch Entwässerung, Feuchtigkeit, Schichtenaufbau und Durchdringungen wichtig. Eine durchdachte Planung klärt diese Schnittstellen vor dem Einsatz des ausführenden Unternehmens.
Eine geeignete PZI-Ausführungsplanung und ein genaues Leistungsverzeichnis ermöglichen vergleichbare Angebote und einen klaren Preisumfang. Erforderliche Unterlagen und Genehmigungen richten sich nach der Art des Eingriffs. Die Bauüberwachung kontrolliert während der Ausführung die Übereinstimmung mit der Planung, die eingebauten Materialien und wichtige Details.
Wichtige Unterscheidung: Erforderliche Unterlagen sind nicht automatisch förderfähige Kosten. Abschnitt 7.4 schließt Planung, Genehmigungen, interne Überwachung und Machbarkeitsstudien ausdrücklich aus. Diese Positionen sind im Budget getrennt zu berücksichtigen.
Der Antrag muss vor Beginn der Investition gestellt werden
Eko sklad 88KOH-PO26 unterstützt neue Investitionen. Nicht nur Bauarbeiten gelten als Beginn: Bereits die erste rechtsverbindliche Anlagenbestellung oder eine andere unumkehrbare Verpflichtung kann genügen. Planung, Genehmigungsbeschaffung und vorbereitende Studien gelten nach dem Aufruf nicht als Investitionsbeginn. Die Investition darf vor Erlass des Bescheids nicht abgeschlossen sein.
Vor der Antragstellung sollten Sie Folgendes klären:
- Eigentum und Genehmigungen: Grundbuch, Nutzung, Alter und baurechtliche Zulässigkeit prüfen.
- Technische Lösung: Maßnahmen auswählen, vergleichende Energieberechnungen erstellen und den Dokumentationsumfang festlegen.
- Angebote und Nachweise: aufgeschlüsselte Angebote, technische Daten und Fotos des Bestands sammeln.
- Finanzierung: weitere Mittel sichern sowie Kreditwürdigkeit, Sicherheiten und bereits erhaltene öffentliche Beihilfen prüfen.
- Umweltbedingungen: DNSH-Grundsatz, Abfallbewirtschaftung und weitere projektspezifische Anforderungen prüfen.
Antrag und Nachweise werden an vloge@ekosklad.si eingereicht, ausnahmsweise auch persönlich oder per Post nach Maßgabe des Aufrufs. Verwenden Sie die aktuellen offiziellen Formulare. In älteren gespeicherten Fassungen können erforderliche Angaben fehlen.
Den Erlass von bis zu 40 % des Kreditkapitals rechtzeitig beantragen
Der Teilerlass wird nicht als frei verfügbares Geld auf das Unternehmenskonto ausgezahlt. Er reduziert das Kreditkapital auf Grundlage eines Nachtrags zum Kreditvertrag. Die Investition muss vollständig bezahlt, geliefert und in Betrieb sein. Nachzuweisen sind das geforderte energetische Ergebnis, die Aktivierung des gesamten Investitionswerts im Anlagevermögen und der Beginn der Abschreibung. War eine Baugenehmigung erforderlich, wird auch eine Nutzungsgenehmigung benötigt.
Abschlussbericht und Erlassantrag müssen spätestens 30 Tage vor Ablauf des Moratoriums eingereicht werden. Danach erlischt das Antragsrecht. Rechnungen, Zahlungsnachweise und Fotos verdeckter Schichten sollten deshalb laufend gesammelt werden.
Die reguläre Ausführungsfrist beträgt neun Monate ab Abschluss des Kreditvertrags. Eine Verlängerung um höchstens drei Monate ist nur aus nachgewiesenen objektiven Gründen möglich. Zusätzlich gelten die absoluten Fristen, insbesondere der 31. 5. 2029 für die Fertigstellung. Kennzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten enden nicht mit den Bauarbeiten.
40 % des Kredits sind nicht 40 % der Sanierungskosten
Bei förderfähigen Kosten von 200.000 EUR und einem bewilligten Kredit von 85 % beträgt der Kredit 170.000 EUR. Ein möglicher Erlass von 40 % dieses Kredits entspräche 68.000 EUR beziehungsweise 34 % der förderfähigen Kosten. Dies ist nur ein Rechenbeispiel, keine Bewilligungsprognose. Maßgeblich sind Bescheid, Beihilfevorschriften und die Erfüllung aller Bedingungen.
Eko sklad 88KOH-PO26: häufige Fragen
Gibt es einen Kredit für eine bereits begonnene Sanierung?
Nicht nach diesem Aufruf. Zum Antragszeitpunkt darf die Investition im Sinne des Aufrufs noch nicht begonnen haben. Vor einer verbindlichen Bestellung ist zu prüfen, was als Beginn gilt.
Sind 0 % Zinsen und 40 % Kapitalerlass garantiert?
Nein. Hat der Antragsteller für dieselben förderfähigen Kosten bereits andere öffentliche Mittel erhalten oder beantragt oder würden die zulässigen Beihilfegrenzen überschritten, wird der Zinssatz bei Bewilligung nach den Regeln des Aufrufs an den Referenzzinssatz angepasst. Der Erlass ist durch die zulässige Beihilfe begrenzt und setzt fristgerechte Nachweise voraus.
Kann nur eine Photovoltaikanlage finanziert werden?
Nicht nach diesem Aufruf. Maßnahmen der Gruppe K sind mit mindestens einer förderfähigen energetischen Sanierungsmaßnahme der Gruppen A–J zu verbinden.
Sind PZI-Planungskosten im Kredit enthalten?
Abschnitt 7.4 schließt Planungskosten aus den förderfähigen Kosten aus. Die Unterlagen können für Vorbereitung und Umsetzung erforderlich sein, ihre Finanzierung ist jedoch separat zu regeln.
Planen Sie die Fassaden- oder Dachsanierung eines Betriebsgebäudes?
XPLAN übernimmt Planung, technische Lösungen und Bauüberwachung für energetische Sanierungen. Wir helfen, den Eingriff abzugrenzen, und erstellen Pläne und Leistungsverzeichnisse für Angebotseinholung und Ausführung. Unser Leistungsumfang richtet sich nach Gebäude, Maßnahmen und vorhandenen Unterlagen.
Stellen Sie uns Ihr Gebäude und Ihre geplante Sanierung vor. Beschreiben Sie Bestand, geplante Arbeiten und vorhandene Unterlagen. Über Förderfähigkeit und Förderhöhe entscheidet Eko sklad.
Offizielle Quellen und Unterlagen
- Eko sklad: öffentlicher Aufruf 88KOH-PO26 mit aktuellen Formularen und Anlagen auf Slowenisch.
- Vollständiger Aufruf (PDF auf Slowenisch), insbesondere Abschnitte 4, 5, 7 und 13.
- Anlage 2: technische Anforderungen, förderfähige Kosten und Nachweise (PDF auf Slowenisch).
- Abschlussbericht mit Antrag auf teilweisen Kapitalerlass (PDF auf Slowenisch).
Diese Zusammenfassung beruht auf den am 23. 10. 2026 geprüften offiziellen Unterlagen. Sie ersetzt weder Aufruf noch Bescheid oder Kreditvertrag. Bei Änderungen oder Schließung gelten die aktuelle Veröffentlichung und die offiziellen Bedingungen von Eko sklad.
